Impressumspflicht ohne Privatadresse — So schützen Content Creator ihre Identität
Impressumspflicht — betrifft sie auch dich?
Über 500.000 Content Creator in Deutschland sind laut Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) geschäftsmäßig im Internet aktiv — auf YouTube, Instagram, TikTok, Blogs oder Podcasts (Quelle: BVDW, Social-Media-Atlas 2024). Und für praktisch alle gilt: Wer geschäftsmäßig Online-Inhalte veröffentlicht, braucht ein Impressum.
Die rechtliche Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst. Die Anforderungen sind geblieben — und die Risiken bei Verstößen ebenfalls.
Was muss ins Impressum?
Das Gesetz verlangt unter anderem:
Der entscheidende Punkt für viele Creator: Die ladungsfähige Anschrift muss eine Adresse sein, an der tatsächlich zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12).
Das Dilemma: Privatadresse im Internet
Für Solo-Creator ohne Büro bedeutet das: Die eigene Wohnadresse muss ins Impressum. Das ist besonders problematisch bei:
Die Angst ist berechtigt — und trotzdem gibt es keine gesetzliche Ausnahme von der Impressumspflicht.
Die c/o-Adresse als Lösung
Eine rechtssichere Alternative zur Privatadresse ist die sogenannte c/o-Adresse (care of). Dabei nutzen Sie die Adresse eines Dritten, bei dem Post tatsächlich zugestellt und an Sie weitergeleitet wird.
Wichtig: Die c/o-Adresse muss ladungsfähig sein. Das bedeutet:
Reine Virtual-Office-Adressen, bei denen niemand Post annimmt, erfüllen diese Anforderung nicht und führen regelmäßig zu Abmahnungen.
Abmahnrisiko — was kostet ein fehlendes Impressum?
Das Abmahnrisiko bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum ist real. Laut dem Verband der Internetwirtschaft eco wurden 2023 über 15.000 Abmahnungen wegen Impressumsverstößen verschickt (Quelle: eco Verband, Abmahnreport 2023).
Die Kosten einer Abmahnung:
Besonders aktiv sind sogenannte Abmahnvereine und Wettbewerber, die systematisch nach fehlenden Impressen suchen.
PostGuard als Impressums-Adresse
PostGuard bietet Content Creatorn eine professionelle Lösung: Sie erhalten eine echte deutsche Zustelladresse, die Sie als Impressumsadresse nutzen können. Die Adresse ist ladungsfähig, weil wir tatsächlich Post entgegennehmen und an Sie weiterleiten.
So funktioniert es:
Die Vorteile für Content Creator:
Besonders relevant für Creator im Ausland
Wer als Content Creator ins Ausland geht — ob als Digital Nomad, Auswanderer oder für ein Sabbatical — steht vor einem doppelten Problem:
Mit PostGuard lösen Sie beide Probleme gleichzeitig: Eine Adresse für Impressum UND Behördenpost, digital verfügbar von überall auf der Welt.
Fazit
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG ist nicht verhandelbar — aber die Veröffentlichung der Privatadresse schon. Eine ladungsfähige c/o-Adresse über PostGuard schützt Ihre Identität, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bewahrt Sie vor teuren Abmahnungen. Gerade für Creator, die viel reisen oder im Ausland leben, ist PostGuard die ideale Lösung: Ein Postfach für alles — Impressum, Behördenpost und Ihre Sicherheit.
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Quellen: § 5 DDG — Digitale-Dienste-Gesetz (gesetze-im-internet.de); BVDW — Social-Media-Atlas 2024; Universität Leipzig — Online-Harassment-Studie 2023; eco Verband — Abmahnreport 2023; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 145/12.
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