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Praxis2. März 20265 Min. Lesezeit

Impressumspflicht ohne Privatadresse — So schützen Content Creator ihre Identität

Impressumspflicht — betrifft sie auch dich?

Über 500.000 Content Creator in Deutschland sind laut Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) geschäftsmäßig im Internet aktiv — auf YouTube, Instagram, TikTok, Blogs oder Podcasts (Quelle: BVDW, Social-Media-Atlas 2024). Und für praktisch alle gilt: Wer geschäftsmäßig Online-Inhalte veröffentlicht, braucht ein Impressum.

Die rechtliche Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst. Die Anforderungen sind geblieben — und die Risiken bei Verstößen ebenfalls.

Was muss ins Impressum?

Das Gesetz verlangt unter anderem:

  • Vollständiger Name (Vor- und Nachname, bei Unternehmen Firmenname)
  • Ladungsfähige Anschrift — also eine echte, physische Adresse, unter der Sie Post empfangen können
  • E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Bei bestimmten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde
  • Der entscheidende Punkt für viele Creator: Die ladungsfähige Anschrift muss eine Adresse sein, an der tatsächlich zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12).

    Das Dilemma: Privatadresse im Internet

    Für Solo-Creator ohne Büro bedeutet das: Die eigene Wohnadresse muss ins Impressum. Das ist besonders problematisch bei:

  • Stalking und Belästigung: Laut einer Studie der Universität Leipzig haben über 30 % der weiblichen Content Creator bereits Erfahrungen mit Stalking oder Belästigung gemacht (Quelle: Universität Leipzig, Online-Harassment-Studie 2023)
  • Swatting: Falsche Notrufe an die Adresse des Creators
  • Unerwünschte Post und Besucher: Die Adresse ist öffentlich auffindbar
  • Doxing: Systematisches Zusammentragen und Veröffentlichen persönlicher Daten
  • Die Angst ist berechtigt — und trotzdem gibt es keine gesetzliche Ausnahme von der Impressumspflicht.

    Die c/o-Adresse als Lösung

    Eine rechtssichere Alternative zur Privatadresse ist die sogenannte c/o-Adresse (care of). Dabei nutzen Sie die Adresse eines Dritten, bei dem Post tatsächlich zugestellt und an Sie weitergeleitet wird.

    Wichtig: Die c/o-Adresse muss ladungsfähig sein. Das bedeutet:

  • An der Adresse muss **tatsächlich Post entgegengenommen** werden
  • Die Post muss **zuverlässig an Sie weitergeleitet** werden
  • Die Adresse darf **kein reines Postfach** sein
  • Reine Virtual-Office-Adressen, bei denen niemand Post annimmt, erfüllen diese Anforderung nicht und führen regelmäßig zu Abmahnungen.

    Abmahnrisiko — was kostet ein fehlendes Impressum?

    Das Abmahnrisiko bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum ist real. Laut dem Verband der Internetwirtschaft eco wurden 2023 über 15.000 Abmahnungen wegen Impressumsverstößen verschickt (Quelle: eco Verband, Abmahnreport 2023).

    Die Kosten einer Abmahnung:

  • Anwaltsgebühren: 500–1.500 € (je nach Streitwert)
  • Unterlassungserklärung: Bindet Sie für 30 Jahre
  • Vertragsstrafe bei Verstoß: 2.500–10.000 € pro Einzelfall
  • Gerichtsverfahren: Ab 3.000 € aufwärts
  • Besonders aktiv sind sogenannte Abmahnvereine und Wettbewerber, die systematisch nach fehlenden Impressen suchen.

    PostGuard als Impressums-Adresse

    PostGuard bietet Content Creatorn eine professionelle Lösung: Sie erhalten eine echte deutsche Zustelladresse, die Sie als Impressumsadresse nutzen können. Die Adresse ist ladungsfähig, weil wir tatsächlich Post entgegennehmen und an Sie weiterleiten.

    So funktioniert es:

  • Adresse ins Impressum eintragen: Ihre PostGuard-Adresse ist eine reale, physische Adresse in Deutschland
  • Post wird entgegengenommen: Jeder Brief, der an Ihre Impressumsadresse geht, wird von uns angenommen
  • Digitalisierung in 24 Stunden: Der Brief wird gescannt und in Ihrem Dashboard bereitgestellt
  • KI-Klassifizierung: Abmahnungen und behördliche Schreiben werden als dringend markiert
  • Fristenerkennung: Reaktionsfristen werden automatisch erkannt
  • Die Vorteile für Content Creator:

  • Privatsphäre schützen: Ihre Wohnadresse bleibt privat
  • Rechtssicher: Die Adresse erfüllt die Anforderungen des § 5 DDG
  • Abmahnungen sofort erkennen: Keine bösen Überraschungen nach dem Urlaub
  • Professioneller Auftritt: Eine Business-Adresse wirkt seriöser als eine Privatanschrift
  • Flexibel bei Umzug: Wenn Sie umziehen, bleibt Ihre Impressumsadresse gleich — kein Update nötig
  • Besonders relevant für Creator im Ausland

    Wer als Content Creator ins Ausland geht — ob als Digital Nomad, Auswanderer oder für ein Sabbatical — steht vor einem doppelten Problem:

  • Die Impressumspflicht gilt weiterhin, solange sich die Inhalte an ein deutsches Publikum richten
  • Die Behördenpost (Finanzamt, Gewerbeamt, Abmahnungen) kommt weiterhin an eine deutsche Adresse
  • Mit PostGuard lösen Sie beide Probleme gleichzeitig: Eine Adresse für Impressum UND Behördenpost, digital verfügbar von überall auf der Welt.

    Fazit

    Die Impressumspflicht nach § 5 DDG ist nicht verhandelbar — aber die Veröffentlichung der Privatadresse schon. Eine ladungsfähige c/o-Adresse über PostGuard schützt Ihre Identität, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bewahrt Sie vor teuren Abmahnungen. Gerade für Creator, die viel reisen oder im Ausland leben, ist PostGuard die ideale Lösung: Ein Postfach für alles — Impressum, Behördenpost und Ihre Sicherheit.

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    Quellen: § 5 DDG — Digitale-Dienste-Gesetz (gesetze-im-internet.de); BVDW — Social-Media-Atlas 2024; Universität Leipzig — Online-Harassment-Studie 2023; eco Verband — Abmahnreport 2023; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 145/12.

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